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Grund- und Ersatzversorgung

Festlegung des Grundversorgers:

Feststellung zum Stichtag 01.07.2021 für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2024:

Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, welches die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, alle drei Jahre zum Stichtag 1. Juli den bzw. die Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen.

Der Grundversorger im Gasnetzgebiet Sömmerdaer Energieversorgung GmbH ist die Sömmerdaer Energieversorgung GmbH.

Bedingungen Grundversorgung:

Es gelten für die Grundversorgung die bisherigen Allgemeinen Bedingungen für die Belieferung von Tarifkunden mit Gas. Diese sind in der "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz" enthalten und können als Dokument hier heruntergeladen werden.

Preise für Grund- und Ersatzversorgung:

Die Allgemeinen Preise für die Grund- und Ersatzversorgung können Sie hier als pdf-Dokument abrufen.

Grund-u.Ersatzversorgung Erdgas Haushaltskunden ab 01.05.2022
Grund- und Ersatzversorgung Erdgas HHK ab 01.10.2022
Ersatzversorgung Erdgas Nicht-Haushaltskunden ab 01.02.2022
Ersatzversorgung Erdgas Nicht-Haushaltskunden ab 01.10.2022

Bedingungen Ersatzversorgung:

Es gelten für die Ersatzversorgung die bisherigen Allgemeinen Bedingungen für die Belieferung von Tarifkunden mit Gas. Diese sind in der "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz" enthalten und können als Dokument hier heruntergeladen werden.