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Grund- und Ersatzversorgung

Festlegung des Grundversorgers:

Feststellung zum Stichtag 01.07.2021 für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2024:

Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, welches die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, alle drei Jahre zum Stichtag 1. Juli den bzw. die Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen.

Der Grundversorger im Stromnetzgebiet Sömmerdaer Energieversorgung GmbH ist die Sömmerdaer Energieversorgung GmbH.

Bedingungen Grundversorgung:

Es gelten für die Grundversorgung die bisherigen Allgemeinen Bedingungen für die Belieferung von Tarifkunden mit Strom. Diese sind in der "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz" enthalten und können als Dokument hier heruntergeladen werden.

Preise für Grund- und Ersatzversorgung:

Grund- und Ersatzversorgung Strom für Haushaltskunden ab 01.11.2022
Ersatzversorgung Strom für Nicht-Haushaltskunden ab 01.01.2023

Bedingungen Ersatzversorgung:

Es gelten für die Ersatzversorgung die bisherigen Allgemeinen Bedingungen für die Belieferung von Tarifkunden mit Strom. Diese sind in der "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz" enthalten und können als Dokument hier heruntergeladen werden.

Stromkennzeichnung:

Die Stromkennzeichnung nach § 42 EnWG für den Zeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2020 können hier als  pdf-Dokument heruntergeladen werden.

Stromkennzeichnung-2020.pdf