Netzanschluss

Technische Anschlussbedingungen:

Netzanschlüsse müssen nach den geltenden Vorschriften, insbesondere der DIN-VDE 0100, DIN-VDE 18012, DIN_VDE 18015 errichtet werden.

Für den Anschluss an das Niederspannungsnetz gelten die Technischen Anschlußbedingungen (TAB 2019), die Sie hier als pdf-Dokument herunterladen können.

Ebenso finden Sie hier die dazugehörigen Erläuterungen.

TAB2019.pdf
TAB2019_Erlaeuterungen.pdf

Allgemeine Bedingungen für Netzanschluss und Anschlussnutzung:

NAV - Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung

http://www.gesetze-im-internet.de/nav/index.html

Muster-Netzanschlussvertrag (für nicht leistungsgemessene Anschlussnehmer)
Preisblatt zu den ergänzenden Bedingungen des Netzberteibers NAV ab 01.01.2023

Anpassung von laufenden Netzanschlussverträgen:

Die Sömmerdaer Energieversorgung GmbH ist verplichtet, die Anschlussnehmer durch öffentliche Bekanntgabe und Veröffentlichung im Internet über die Möglichkeit einer Anpassung nach § 115 Abs. 1 Satz 2 des EnWG zu informieren:

Bestehende Verträge über den Netzanschluss an und den Netzzugang zu den Energieversorgungsnetzen mit einer Laufzeit bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Inkrafttreten dieses Gesetzes bleiben unberührt. Verträge mit einer längeren Laufzeit sind spätestens sechs Monate nach Inkrafttreten einer zu diesem Gesetz nach den §§ 17, 18 oder 24 erlassenen Rechtsverordnung an die jeweils entsprechenden Vorschriften dieses Gesetzes und die jeweilige Rechtsverordnung nach Maßgabe dieser Rechtsverordnung anzupassen, soweit eine Vertragspartei dies verlangt. § 20 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen findet nach Maßgabe des § 111 Anwendung.